Groben Unfug getrieben. Öffentliche Ruhestörung begangen. Unfug gengen den Polizeidiener getrieben. Nach 23 Uhr Arbeiten auf dem Hof durchgeführt. Die Polizeistunde übertreten (allein am 13.02.1908 30 Strafmandate). Groben Unfug im Flur des Gasthauses Adler verübt. Im Gasthaus Krone eine Ohrfeige ausgeteilt. Den öffentlichen Brunnen nicht wieder abgedeckt. Die Gänse im Dorf laufen gelassen. Den Hund nachts laufen gelassen. Dem Nachbarn einen Schrubber auf den Kopf geworfen. Das Fuhrwerk ohne Licht nachts auf der Straße stehen gelassen. Nachts ohne Licht mit dem Fuhrwerk gefahren. Unfug gegen Radfahrer zwischen Horrenberg und Balzfeld verübt. Die Straßenrinne nicht gereinigt. Die Straße verschmutzt. Übelriechendes Wasser in die Straßenrinne geleert. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Fuhrwerk gefahren. Eine Tätlichkeit gegen die Ehefrau begangen.Unter den Strafmandaten von 1924 taucht erstmals der motorisierte Straßenverkehr auf: Mit dem Motorrad zu schnell gefahren. Mit dem Fahrrad zu schnell gefahren. Im Stall ein offenes Licht entzündet. In der Neujahrsnacht ein Fenster eingeworfen. Trauben gestohlen. Abends nach 20 Uhr mit dem Schlitten gefahren.