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700 Jahre Balzfeld
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  • Groben Unfug getrieben.
  • Öffentliche Ruhestörung begangen.
  • Unfug gengen den Polizeidiener getrieben.
  • Nach 23 Uhr Arbeiten auf dem Hof durchgeführt.
  • Die Polizeistunde übertreten (allein am 13.02.1908 30 Strafmandate).
  • Groben Unfug im Flur des Gasthauses Adler verübt.
  • Im Gasthaus Krone eine Ohrfeige ausgeteilt.
  • Den öffentlichen Brunnen nicht wieder abgedeckt.
  • Die Gänse im Dorf laufen gelassen.
  • Den Hund nachts laufen gelassen.
  • Dem Nachbarn einen Schrubber auf den Kopf geworfen.
  • Das Fuhrwerk ohne Licht nachts auf der Straße stehen gelassen.
  • Nachts ohne Licht mit dem Fuhrwerk gefahren.
  • Unfug gegen Radfahrer zwischen Horrenberg und Balzfeld verübt.
  • Die Straßenrinne nicht gereinigt.
  • Die Straße verschmutzt.
  • Übelriechendes Wasser in die Straßenrinne geleert.
  • Bei einer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Fuhrwerk gefahren.
  • Eine Tätlichkeit gegen die Ehefrau begangen.

    Unter den Strafmandaten von 1924 taucht erstmals der motorisierte Straßenverkehr auf:

  • Mit dem Motorrad zu schnell gefahren.
  • Mit dem Fahrrad zu schnell gefahren.
  • Im Stall ein offenes Licht entzündet.
  • In der Neujahrsnacht ein Fenster eingeworfen.
  • Trauben gestohlen.
  • Abends nach 20 Uhr mit dem Schlitten gefahren.